Digitale Komplettlösungen für die Beherbergungsbranche

AGB

Allgemeine Geschäftsbedienungen

§1 Vertragsschluss

1.1 Ein Vertrag mit der SMART STAY SOLUTIONS UG (Auftragnehmer) kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Dienstleistungs- und Servicevertrag zustande.

1.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistung – und Servicevertrag beschrieben.

1.3 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Sollte kein Start- und Enddatum spezifiziert sein so ist das Startdatum automatisch das Datum, an dem der Dienstleistungs- und Servicevertrag seitens des Auftraggebers beauftragt wurde. Der Endzeitpunkt ist der sich durch die im Dienstleistungs- und Servicevertrag ergebende Laufzeit bestimmte Endtag. Im Zweifel obliegt es dem Auftragnehmer dieses Datum fest zu setzen.

1.4 Alle Preise gelten gemäß des abgeschlossenen Dienstleistungs- und Servicevertrages. Zusätzlich und/ oder nachträglich beauftrage Leistungen gelten als Zusatzleistungen außerhalb des Angebotsumfanges. Diese werden gemäß aktueller Preisliste oder nach Stundenaufwand erbracht oder in Rechnung gestellt.

1.5 Sämtliche Inhalte, die zur Fertigstellung und Konfiguration von Software oder anderen Programmen notwendig sind, werden eigenständig und dem hierfür benötigten Format und Qualität vom Auftraggeber bereitgestellt. Hierzu gehören insbesondere aber nicht ausschließlich Fotos, Bilder, Grafiken, bestehende Buttons, Schriftzüge, Logos, Texte, Daten usw. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und stellt sicher, dass Urheberrechte nicht verletzt werden, bzw. ist voll verantwortlich für etwaige Rechtsansprüche fremder dritter. Für Grafiken sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, die Formate JPG, PNG und GIF verbindlich festgelegt. Sollte der Auftragnehmer seitens des Auftraggebers schriftlich beauftragt werden entsprechende Formatierungen auch durch einen Drittanbieter vorzunehmen, so werden diese Mehrkosten nach Aufwand abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

§2 Vertragslaufzeit/Kündigung

2.1 Die Mindestlaufzeit des Dienstleistungs- und Servicevertrag wird mit dem einzelnen Vertragspartner verbindlich und schriftlich festgeschrieben. Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate, sofern nicht anders vereinbart.

2.2 Der Dienstleistungs- und Servicevertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sollte dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten seitens des Auftraggebers vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt worden sein. Die Kündigung aller mit der SMART STAY SOLUTIONS UG geschlossenen Verträge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, entstehen nach zweimaliger Mahnung Kosten in Höhe von 120,00€ pro weitere Mahnung.

2.4 Die Berechnung von Verzugszinsen erfolgt automatisch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber trägt die Kosten eines eventuell gerichtlichen Mahnverfahrens.

2.5 Termine/Liefertermine sind ungefähre Angaben und können durch Engpässe, Material und Mitarbeiter oder anderen technischen Herausforderungen nicht fest zugesagt werden. Sollten Datumsangaben oder Zeitrahmen kommuniziert werden, so sind dies Richtlinien. Eine Einhaltungsgarantie oder Schadensersatzpflicht durch SMART STAY SOLUTIONS wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

§3 Nutzungsrecht/Verfügbarkeit

3.1 Sollte der Auftraggeber den Dienstleistungs- und Servicevertrag nicht verlängern wollen und auch eine fristgerechte schriftliche Kündigung durchgeführt haben, so verliert die Softwarelizenz zum Vertragsende ihre Gültigkeit und wird deaktiviert.

3.2 Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Dienstleistungs- und Servicevertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Softwarelizenz, beginnend mit dem Tag der Freischaltung nicht jedoch vor Übergabe der Hardware an den Kunden.

3.3 Die SMART STAY SOLUTIONS UG oder autorisierte Dritte übernehmen die im Dienstleistungs- und Servicevertrag festgelegten Aufgaben. Sonstige Leistungen erbringt die SMART STAY SOLUTIONS UG nur gegen gesonderte Vergütung.

3.6 Updates werden grundsätzlich nur innerhalb der aktuellsten Softwareversion angeboten.

3.7 Der SMART STAY SOLUTIONS UG steht es frei zu bestimmen, ob die Änderungen als Update, als Zusatz- Software oder aber als neues Produkt angeboten werden.

3.8 Serviceleistungen sind nur solche Leistungen von der SMART STAY SOLUTIONS UG, die nicht in der Erbringung der gesetzlichen Mängelgewährleistung bestehen. Während der Serviceleistung überträgt der Auftraggeber der SMART STAY SOLUTIONS oder autorisierter Dritter das Recht, Zugriff auf das IT-Netzwerk und/oder die Software per TeamViewer oder persönlich zu erhalten.

3.9 Der Auftraggeber erwirbt von der SMART STAY SOLUTIONS UG die Erbringung von telefonischen Serviceleistungen im Sinne von Unterstützung, Beratung und Hilfestellung bei der Nutzung und Bedienung der installierten Software und Hardware.

3.10 Die Serviceleistungen beziehen sich ausschließlich auf Dienstleistungen von der SMART STAY SOLUTIONS UG, die im Dienstleistungs- und Servicevertrag festgelegt wurden

3.11 Die SMART STAY SOLUTIONS UG behält sich das Recht vor, Serviceleistungen an autorisierte Dritte zu delegieren, die im Auftrag von der SMART STAY SOLUTIONS UG die geschuldeten Leistungen vornehmen werden

3.12 Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen und werden gesondert gemäß eines auf Anfrage des Auftragnehmers zu erstellenden Angebots berechnet: Nachträgliche Schulung von Mitarbeitern des Kunden, Behebung von Fehlern vor Ort, sowie Leistungen zur Beseitigung von Folgeschäden, deren Ursache nicht adäquat kausal auf einem Mangel der Software oder Hardware beruhen. Kann das Problem nicht telefonisch gelöst werden wird zunächst ein Remoteeinsatz mit dem Auftraggeber vereinbart. Dieser richtet sich nach Verfügbarkeit des Servicetechnikers. Kann das Problem nicht remote gelöst werden wird ein vor Ort Einsatz zur Problembehebung mit dem Auftraggeber vereinbart, der innerhalb von 84 Stunden nach dem Remoteeinsatz liegen sollte. Sowohl der Remoteeinsatz als auch der vor Ort Einsatz werden gesondert berechnet.

§4 Installation

4.1 Die Montage der Hardware erfolgt durch autorisierte Dritte.

4.2 Die Installation und Freischaltung der Software und Hardware erfolgt durch autorisierte Dritte. Dafür ist zum Zeitpunkt der Installation vom Kunden ein Zugang zum Internet, Rezeptionsrechner, sowie Hotel und Serverräumen bereitzustellen.

4.3 Die Einhaltung der Brandschutzauflagen ist durch den Auftraggeber zu erfüllen. Sollten Brandschutzmaßnahmen aufgrund der Verlegung der Kabel notwendig sein muss der Auftraggeber eigenständig eine Fachfirma beauftragen.

4.4 SMART STAY SOLUTIONS UG ist nur für die Leistungen verantwortlich, die auch durch die SMART

STAY SOLUTIONS UG direkt erbracht werden.

4.5 Das Nacharbeiten von Stahlzargen oder Schließblechen, die Einstellung von Türschließern oder das eventuell nachträgliche Justieren von Türbändern (Sitz der Tür in der Zarge) ist nicht im Auftrag enthalten.

4.6 Um die vereinbarten, projektspezifischen Einbauzeiten der Schlösser einhalten zu können, muss das Montageteam durchgehend etagenweise arbeiten können. Für den Transport von Werkzeug und Material kommt es sonst zu nicht kalkuliertem Zeitaufwand der zusätzlich nachberechnet wird. Um das Material zur Installation auf die einzelnen Etagen transportieren zu können, muss die Benutzung eines Aufzuges möglich sein. Sollte kein Aufzug vorhanden sein muss dennoch gewährt werden, dass das Montageteam etagenweise arbeiten kann.

4.7 Während der Installation stellt der Kunde einen abschließbaren Lagerraum auf der Baustelle/Hotel vor Ort, sowie eine angemessene Unterkunft für das Montageteam in der Zeit der Installation kostenfrei zur Verfügung.

4.8 Bei zertifizierten Rauch-u. Feuerschutztüren ist die Vorlage einer Erlaubnis zur Montage bzw. Fräsung des Türbeschlages vom Türhersteller bauseits einzuholen und vorzulegen.

4.9 Sollten die Türen von den Angaben im Aufmaßblatt abweichen und eine aufwändigere Montage erfordern, so wird dies vermerkt und entsprechend dem zusätzlichen Zeitaufwand nachberechnet.

4.10 Wandleser und Steuerungen sind von der Montage ausgenommen. Diese Montage der Steuereinheit und des Wandlesers sind vom Kunden bauseits durch einen zertifizierten Elektrofachbetrieb zu beauftragen, zu montieren und mit den anzusteuernden Komponenten anzuschließen (Bsp. E-Öffner, Parkschranken, Automatiktüren). Es wird empfohlen die Inbetriebnahme des Wandlesers und der Steuerungen gemeinsam mit der durch SMART STAY SOLTUIONS beauftragten Fachfirma durchzuführen.

4.11 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Elektriker und der IT-Spezialist vor der Installation bei SMART STAY SOLUTIONS alle relevanten technischen Details, Anforderungen, benötigte Geräte, Systeme und Netzwerkkomponenten erfragen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um eine erfolgreiche Installation zu gewährleisten.

4.12 Das Verlegen der benötigten Datenkabel und Stromkabel inkl. Lüsterklemmen und ggf. notwendigen Kabelkanälen zum Montageort der Komponenten erfolgt bauseits durch einen zertifizierten Elektrobetrieb vor Installation der Komponenten. Ebenso die Verlegung und der Anschluss der Netzwerkkabel inkl. Keystones und Befestigung am Patchfeld zum Server. Die Konfiguration im Server wird sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bauseits durch einen Netzwerktechniker durchgeführt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Elektriker der SMART STAY SOLUTIONS ein Messprotokoll vor Installation zukommen lässt. Ohne Messprotokoll können keine Arbeiten seitens SMART STAY SOLUTIONS durchgeführt werden.

4.13 Die Stromversorgungen für die anzusteuernden Komponenten müssen extern angeschlossen werden, also nicht über die Steuereinheit. E-Öffner werden von uns nicht geliefert und sind über den Elektrofachbetrieb zu beziehen.

4.14 Bei Montage von Wireless-Komponenten sind die Mengen über die Ausmessung der Funkstrecke geplant. Sollte es sich bei der Montage herausstellen, wonach zusätzliche Geräte zur Erweiterung der Funkstrecke nötig sind, so werden diese Komponenten entsprechend dem Arbeitsaufwand und der Mengenerfordernis angepasst berechnet.

4.15 Sollten einige Komponenten durch Verschiebungen im Bauplan erst später montiert werden können, so wird dies separat mit Anfahrtskosten und Arbeitszeit berechnet und angeboten.

4.16 Der Auftraggeber ist verpflichtet nach vollendeter Montage vor-Ort sowohl ein Inbetriebnahmeprotokoll als auch ein Schulungsprotokoll zu unterschreiben und der SMART STAY SOLUTIONS per E-Mail zukommen zu lassen. Etwaige Mängel sind auf dem Protokoll vor Unterschrift klar zu vermerken. Gegebenenfalls ist dies auch durch Fotos zu dokumentieren. Bei Verfehlung dieser Vereinbarung gilt der Auftrag als erfüllt und fachgerecht abgenommen.

§5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bezüglich der Hardwarekosten aus dem Vertrag im Eigentum der Partner der SMART STAY SOLUTIONS UG. Ebenfalls ist die SMART STAY SOLUTIONS UG dazu berechtigt, die Nutzungsrechte an der Software oder Hardware vorläufig zu widerrufen und den Zugang zu der Software vorläufig zu sperren.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Hardware pfleglich zu behandeln.

§6 Gewährleistung/Mängelhaftung

6.1 Soweit der Auftraggeber mangelhafte Ware erhalten hat, ist der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

6.2 Die SMART STAY SOLUTIONS UG haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. (a) Der Auftraggeber hat der SMART STAY SOLUTIONS UG gegenüber offensichtlichen Mängeln, also Material-, Herstellungs- oder Transportmängel, innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der genannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser offensichtlichen Mängel. Das gilt nicht, wenn die SMART STAY SOLUTIONS UG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. (b) Während der genannten Frist hat der Kunde die Möglichkeit, der Nacherfüllung durch kostenlosen Umtausch oder kostenlose Nachbesserung der Ware zu wählen. Der Auftraggeber hat die an ihn gelieferte Ware unverzüglich nach Anzeige des jeweiligen Mangels zurückzusenden. (c) Schlägt die Nacherfüllung der SMART STAY SOLUTIONS UG durch Umtausch oder Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die SMART STAY SOLUTIONS UG haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die SMART STAY SOLUTIONS UG nicht für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

6.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

6.4 Schadensersatz statt der Leistung kann im Rahmen der Mängelhaftung nur bei Vorsatz und grob fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.

6.5 Der Verkauf von Gebrauchtware (refurbished Artikel) erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die SMART STAY SOLUTIONS UG übernimmt keine Garantien, Zusicherungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder sonstige Haftung für den Kaufgegenstand. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen bleibt davon unberührt.

6.6 SMART STAY SOLUTIONS gewährt eine Garantie von sechs Monaten auf die Hardwarekomponenten.

§7 Haftung

7.1 Für andere als durch Verletzung vom Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflichten) durch uns oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§8 Abschaltung der Software

8.1 Falls der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungen gemäß den Zahlungsbedingungen nicht fristgerecht leistet, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Software vorübergehend oder dauerhaft abzuschalten.

8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugriff auf die Software zu sperren und alle damit verbundenen Dienstleistungen einzustellen, wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen um mehr als 15 Tage in Verzug gerät.

8.3 Vor der Abschaltung der Software wird der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich über den Zahlungsrückstand informieren und eine Frist von mindestens fünf Arbeitstagen zur Begleichung setzen.

8.4 Sollte der Zahlungsrückstand auch nach Ablauf der gesetzten Frist nicht behoben sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Software ohne weitere Vorankündigung abzuschalten.

8.5 Die Abschaltung der Software aufgrund von Nichtzahlung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, sämtliche ausstehenden Zahlungen zu begleichen, auch wenn die Software abgeschaltet wurde.

8.6 Nach Begleichung sämtlicher offener Zahlungen wird der Auftragnehmer die Software wieder freischalten und den Zugriff des Auftraggebers wiederherstellen, sofern keine weiteren Verstöße gegen die vertraglichen Vereinbarungen vorliegen.

8.7 Der Auftraggeber hat kein Recht auf Schadensersatz oder anderweitige Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer im Falle einer Abschaltung der Software aufgrund von Nichtzahlung.

§9 Verfügbarkeit der Software

9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software 24 Stunden an allen Wochentagen (24/7) zu nutzen.

9.2 Zwischen den Parteien ist eine einmalige, monatliche Nichtverfügbarkeit (Ausfallzeit) von drei Stunden für Wartungsarbeiten und Updates innerhalb der Leistungszeit vereinbart.

9.3 Der Auftraggeber nutzt die Software gemeinsam mit anderen Kunden von SMART STAY SOLUTIONS, ohne jedoch Zugriff auf die Softwareoberfläche anderer Kunden zu haben.

§10 Gerichtsstand

10.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

10.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

10.3 Das zuständige Gericht befindet sich in Köln, Nordrhein-Westfalen.

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